Ab sofort muss CDS/CDL konform der ECHA Artikel-95 Liste sein!

WICHTIG: Neue EU-weite Regulierung für Chlordioxid-Fertiglösungen

Aktuell ist zu beobachten, dass zunehmend wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen Anbieter von Chlordioxid-Fertiglösungen ausgesprochen werden, bei denen die Verkehrsfähigkeit beziehungsweise Zulässigkeit der Produkte in Frage gestellt wird. Viele Produkte und Marken, die bislang auf dem deutschen Markt weit verbreitet waren, könnten daher künftig nur noch eingeschränkt oder gegebenenfalls gar nicht mehr angeboten werden. 

Auf dieser Seite möchten wir alle unsere Endkunden und Händler von Chlordioxid-Fertiglösungen über die neuen gesetzlichen EU-Regulierungen und deren Auswirkungen auf den europäischen Markt informieren.

Die folgenden Ausführungen gelten nicht für Zwei-Komponenten-Produkte wie unser MMS CLASSIC oder CDSplus®, sondern ausschließlich für Chlordioxid-Fertiglösungen (ex situ) wie unser CDSpure®!

Was hat sich rechtlich geändert?

Die EU hat nun neben einigen anderen Chemikalien auch Chlordioxid-Fertiglösungen reguliert. Nach über 9 Jahren Genehmigungsverfahren und viele Millionen Euro an Studien- und Beraterkosten dürfen ab sofort nur noch einige wenige eingetragene Dossier-Inhaber Chlordioxid-Fertiglösungen herstellen und in der EU in den Verkehr bringen. Alle Übergangsregulierungen und der unregulierte Graumarkt sind damit beendet. Dies hat folgende Konsequenzen:

  • Die Eigenproduktion von Chlordioxid-Fertiglösungen und das Inverkehrbringen sind innerhalb der EU nun strafrechtlich verboten!
  • Der Import aus Nicht-EU-Ländern wie z.B. China ist verboten.
  • Das Beschaffen von Chlordioxid-Fertiglösungen in Großgebinden und das Abfüllen in kleinere Flaschen ist nun nur noch den Dossier-Inhabern (Produktherstellung) vorbehalten.
  • Der Abverkauf nicht verkehrsfähiger Restbestände von Händlern und Marktplätzen ist auch verboten.
  • Zuwiderhandlungen können Strafanzeigen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
  • Alle bisherigen Produkt-Anmeldungen bei der BAuA mit falschen in-situ-Verfahren sind nichtig.
  • Händler müssen ihre Fertiglösung nun zwingend von einem Artikel-95 Dossier-Inhaber beziehen.
Umbruch im CDS/CDL-Markt
Umbruch im CDS/CDL-Markt
Die gute Nachricht

Wir haben diese langjährigen Regulierungsprozesse sehr aufmerksam verfolgt und rechtzeitig gehandelt. Dank unserer 17-jährigen Zusammenarbeit mit einem Dossier-Inhaber haben wir nun einen exklusiven EU-Vertriebsvertrag erhalten.

AQUARIUS pro life ist ab sofort Exklusiv-Distributor für Chlordioxid-Fertiglösungen in der EU für den Privatkundenmarkt.

FAZIT: Chlordioxid-Fertiglösungen CDS/CDL bleiben in der EU verfügbar. Das Angebot wird übersichtlicher. Alle Chlordioxid-Fertiglösungen müssen nun konform der Artikel-95-Liste der ECHA (European Chemicals Agency) sein.

Unser Tipp: Da nun viele Hersteller wegfallen, steigt die Nachfrage bei unserem Dossier-Inhaber drastisch. Die Produktionskapazitäten werden so schnell wie möglich erhöht. Dennoch kann es in den nächsten 6-9 Monaten zu Lieferengpässen und begrenzten Zuteilungen bei der Auslieferung kommen. Daher ist für Händler und Endkunden jetzt rechtzeitiges Handeln sinnvoll!

Händler werden

Ab sofort können Privatpersonen und Unternehmen sich als Händler eintragen und unsere CDSpure® Chlordioxid-Fertiglösungen mit attraktiven Händlerrabatten wiederverkaufen.

Wie werde ich Händler?
Die Schritte stehen auf unserer Reseller-Seite.